Anzeige
Aachen erlässt wieder Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel
© Stadt Aachen
In diesem Bereich gilt das Feuerwerksverbot an Silvester.
Teilen: mail

Aachen erlässt wieder Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel

Veröffentlicht: Donnerstag, 08.12.2022 12:53

Anzeige

Die Stadt Aachen hat für Silvester wieder ein Feuerwerksverbot für ihre historische Altstadt erlassen.

Demnach darf man dann keine Feuerwerkskörper dabei haben oder abbrennen, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können.

Das Verbot gilt auf und innerhalb des Grabenrings sowie am Theaterplatz. Denn dort konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke. Vor zwölf Jahren hat es in der Silvesternacht in der Nikolauskirche gebrannt. Dort hat eine Silvesterrakete das Feuer ausgelöst, das dann das Gebäude und den historischen Hochaltar beschädigt hat.

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2022 0 Uhr und bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr. Nicht mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2022 18 Uhr und bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr.

Die Allgemeinverfügung ist hier unter der Meldung downloadbar und ist auch nachzulesen unter https://aachen.de/DE/stadt_buerger/aktuell/feuerwerk2022/index.html.

Anzeige

Weitere Infos der Stadt Aachen dazu:

Anzeige

Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz.

Der innerstädtische Grabenring umfasst:

  • Seilgraben
  • Komphausbadstraße
  • Kurhausstraße
  • Peterstraße (ab Kurhaustraße)
  • Friedrich-Wilhelm-Platz
  • Kapuzinergraben
  • Alexianergraben
  • Löhergraben
  • Karlsgraben
  • Templergraben
  • Driescher Gässchen
  • Hirschgraben.

Der räumliche Geltungsbereich kann der in der beigefügten Allgemeinverfügung enthaltenen Karte entnommen werden (siehe auch Foto).

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige