
© SYMBOLBILD | Stanisic Vladimir - stock.adobe.com
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3G bei der StädteRegion
In den Verwaltungsgebäuden der StädteRegion Aachen gilt seit Montag die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter. Man muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet und brauchen nur ihren Schülerausweis vorzulegen. Außerdem müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden.
Veröffentlicht: Montag, 29.11.2021 12:36
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