Anzeige
3G bei der StädteRegion
© SYMBOLBILD | Stanisic Vladimir - stock.adobe.com
Teilen: mail

3G bei der StädteRegion

In den Verwaltungsgebäuden der StädteRegion Aachen gilt seit Montag die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter. Man muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet und brauchen nur ihren Schülerausweis vorzulegen. Außerdem müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden.

Veröffentlicht: Montag, 29.11.2021 12:36

Anzeige
Anzeige
Anzeige