
In Aachen und Eschweiler hat es am Dienstag, 6.2.24, gleich drei Fälle von mutmaßlicher Fahrerflucht gegeben, die Aachener Polizei sucht Zeugen zu den Unfällen.
Gegen viertel nach acht morgens ist in Aachen am Kreisverkehr Charlottenburger Allee ein 20-jähriger E-Scooter-Fahrer von einer unbekannten Fahrerin in einem schwarzen Pkw touchiert und dabei leicht verletzt worden. Die Fahrerin soll danach in Richtung Schönebergstraße weitergefahren sein.
Um kurz vor zehn am Vormittag ist dann in Eschweiler auf dem Parkplatz "Marktforum" ein älterer Autofahrer mit seinem PKW einem anderen Mann über den Fuß gefahren. Das Auto soll zwar kurz angehalten und die Beifahrerin auch kurz ausgestiegen sein. Sie habe sich dann aber mit dem Hinweis, der andere Mann solle doch besser aufpassen, vom Parkplatz entfernt.
Der dritte Unfall ist abends gegen viertel vor zehn am Freunder Weg in Aachen passiert. Da hat eine Frau ein Kind aus dem Auto heben wollen und sich dazu in die geöffnete Fahrertür ihres Pkw gestellt. Ein schwarzer Audi, der in Richtung Eisenbahnweg unterwegs war, soll dann die Fahrertür touchiert und die Frau gegen den Wagen gedrückt haben. Dabei wurde sie leicht verletzt. Der Pkw habe sich nach dem Unfall weiter in Richtung Eisenbahnweg entfernt.
Hinweise zu allen drei Unfällen nimmt das Verkehrskommissariat der Aachener Polizei zu Bürozeiten unter der Rufnummer 0241/9577-42101 entgegen.
Info der Polizei:
Nicht selten sind sich Fahrerinnen und Fahrer nicht darüber im Klaren, wann man Beteiligte oder Beteiligter eines Unfalls ist und wann nicht. Die rechtliche Definition dazu findet sich in StVO: "Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann." Dies bedeutet, dass es gar nicht zwangsläufig zu einem Zusammenstoß mit dem eigenen Fahrzeug gekommen sein muss. Es bedeutet auch, dass nicht nur der Verursacher als Unfallbeteiligter gilt. Bei allen Unfallbeteiligten greifen die gesetzlichen Folgepflichten jedoch unmittelbar. Auch diese sind in StVO zu finden. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, kann sich sogar wegen unterlassener oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafbar machen. Im Zweifel sollten Sie lieber anhalten und sich vergewissern, ob Sie am Unfall beteiligt sein könnten und ggf. anderen Hilfe leisten.