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2G-Plus in Brauchtumszonen
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2G-Plus in Brauchtumszonen

In zwei Wochen beginnt der Straßenkarneval. Wer in den sogenannten "Brauchtumszonen" feiern möchte, muss geimpft, genesen und zusätzlich getestet sein. Das hat die NRW-Landesregierung jetzt bekannt gegeben. Die Regelungen gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag. Die Kommunen können dann entweder stichprobenmäßig kontrollieren oder Eingangskontrollen einführen. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss mit einem erheblichen Bußgeld rechnen. Gesundheitsminister Laumann hatte sich noch am Montag mit Aachens Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und weiteren Oberbürgermeistern anderer Karnevalshochburgen über Maßnahmen ausgetauscht.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.02.2022 07:23

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