Missbrauchsprozesse: Keine Einigungen
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.06.2024 15:46

Bei den drei Zivilverfahren zu Missbrauch im Bistum Aachen wird es keine gütlichen Einigungen geben.
Das Aachener Landgericht hat am Mittwoch mitgeteilt, dass in keinem der Verfahren ein Vergleich zustande gekommen ist.
Im Mai hat das Gericht vorgeschlagen, die Verfahren jeweils durch Zahlung einer Vergleichssumme zu beenden. In allen Fällen ging es um Jahrzehnte zurückliegende Fälle von Missbrauch durch katholische Geistliche.
Seine Entscheidungen wird das Landgericht jetzt am 2. Juli verkünden.
Zum Hintergrund:
Dem Vorschlag gemäß sollte das Bistum in den einzelnen Fällen 110 000 Euro, 100 000 Euro sowie in einem dritten Fall zwischen 20 000 und 25 000 Euro zahlen.
Die drei Kläger hatten das Bistum auf Zahlung von teils mehreren Hunderttausend Euro verklagt.
Alle haben schon in unterschiedlicher Höhe Gelder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten. Ein Kläger hatte 80 000 Euro, ein weiterer 35 000 Euro und der dritte 10 000 Euro bekommen.
Die Fälle liegen Jahrzehnte zurück.
In einem Fall ging es um langjährigen sexuellen Missbrauch eines Jungen in den 1970er Jahren. Der 60 Jahre alte Kläger war bei der Verhandlung Mitte Mai anwesend.
Ein weiterer Fall betraf einen damals 17-Jährigen im Jahr 1990, der in der Verhandlung nicht anwesend war und der nach Angaben seiner Anwältin psychisch schwer beeinträchtigt ist.
Der dritte Kläger war als Messdiener missbraucht worden. Die etwa 200 Fälle hätten sich in den 1960er Jahren im Pfarrhaus, im Auto des Kaplans und auf Urlaubsreisen ereignet, schilderte er.