Urteil: #Hambi-Protestcamp muss geräumt werden
Veröffentlicht: Freitag, 16.04.2021 12:34
Das Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden.
Das hat am Freitag das Aachener Verwaltungsgericht entschieden. Die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 sei rechtmäßig. Dagegen hat der Eigentümer des Grundstücks sich seit Jahren gegen gewehrt.
Nach Ansicht der Aachener Richter ist das Protestcamp kein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben, der Kläger könne sich auch nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. Denn geschützt sei nur die friedliche Versammlung ohne Waffen. Davon könne angesichts regelmäßiger gewalttätiger Aktionen und Straftaten im Bereich des Hambacher Forstes keine Rede sein.
Die Polizei habe noch im April 2021 mitgeteilt, dass es dort zu 365 Strafanzeigen gekommen sei. Vor diesem Hintergrund könne nicht mehr von einem friedlichen Charakter gesprochen werden.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich beim Oberverwaltungsgericht Münster.
