Frau scheitert mit Klage zur Urnenverlegung

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Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage einer Frau gegen die Stadt Bad Münstereifel abgewiesen. Sie wollte die Urne ihres vestorbenen Partners an einen anderen Ort verlegen.

Die Frau hatte die Umbettung beantragt, weil der Weg zur Grabstelle so steil bergauf und auf dem Rückweg bergab verlaufe, dass der Ort für sie nur mit größten Schwierigkeiten zu erreichen sei. Das Gericht teilte in der Begründung mit, durch eine Umbettung würde die Totenruhe gestört.

Der Verstorbene habe zu Lebzeiten kein Einverständnis zu einer Umbettung gegeben.