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Kein Feuerwerk an Silvester in Aachen
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Kein Feuerwerk an Silvester in Aachen

In Aachen darf auch in diesem Jahr an Silvester in vielen Bereichen nicht geböllert werden. Dazu hat die Stadt jetzt zwei Allgemeinverfügungen zum Verbot von Feuerwerk erlassen.

Zum einen dürfen auf dem Grabenring keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden, die eine Höhe von einem Meter überschreiten können. Laut der Stadt gilt dieses Verbot vor allem, um historische, religiöse und kulturell Gebäude vor Schäden zu schützen. Zum anderen ist das Zünden von Pyrotechnik - egal welche - auf weiteren Straße und Plätzen verboten. Damit sollen Menschenansammlungen und eine dadurch bedingte Ausbreitung des Corona-Virus verhindert werden. Das Verbot gilt für 48 Stunden. Vom Morgen des 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 24 Uhr.

Das Ordnungsamt wird in der Silvesternacht das Verbot kontrollieren.


Weitere Informationen:

Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst:

Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.


Die Verwendung jeglicher Pyrotechnik ist darüber hinaus auf den nachfolgenden Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen der Stadt Aachen untersagt:

  • Stadtbezirk Aachen-Mitte: Turmstraße ab Einmündung Prof.-Pirlet-Staße bis Roermonderstraße, Pontwall, Pontstraße ab Pontwall bis Templergraben, Theaterplatz, Abzweig Heinrichsallee über Kreuzung Heinrichsallee/Stiftstraße über Heinrichsallee bis Einmündung Adalbertstraße, Adalbertstraße ab Hausnummer 100 (Aquis Plaza) bis Kaiserplatz, Kaiserplatz bis Kreuzung (Heinrichsallee, Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg), sowie die in diesem Bereich innenliegenden Straßen Adalbertstift und Stiftstraße, Burtscheider Straße ab Zollamtstraße bis Kreuzung (Kasinostraße/Krugenofen/Hauptstraße), Halifaxstraße zwischen An den Finkenweiden und Vaalser Straße
  • Stadtbezirk Aachen-Brand: Marktplatz mit Platz- und Fußgängerbereich einschließlich der Sackgasse bis Marktplatz Hausnummern 5-15, Paul-Küpper-Platz einschließlich nebenliegender Grünanlage, Ehrenmal und Treppenanlage, Eschenallee, Parkanlage an der Eschenallee (ehem. Friedhof), Brander Wall (Naherholungsgebiet) eingegrenzt zwischen Fußweg Herderstraße/Rombachstraße, Siedlungsgebiet Brander Feld, Münsterstraße und BAB 4
  • Stadtbezirk Aachen-Eilendorf: Öffentliche Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche /- park „Auf dem Knopp“ auf dem Wolfsberg. Die Fläche grenzt an den Wirtschaftsweg zwischen Prunkweg und Herrenbergstraße (Flurstück 335, Flur 21, Gemarkung 054174)
  • Stadtbezirk Aachen-Haaren/Verlautenheide: Haarener Markt eingegrenzt zwischen Alt-Haarener-Straße ab Hausnummern 66/99 bis Haarener Gracht ab Hausnummern 1-3/5 (Versammlungsplatz Ortsmitte)
  • Stadtbezirke Aachen-Richterich/Laurensberg: Brücke BAB 4, Weg zwischen Bücke BAB 4 und Landgraben, Landgraben ab Hausnummer 60 bis Berensberger Straße, Berensberger Straße zwischen Richtericher Straße und Ferberweg, Dreiländerweg zwischen Burgstraße und Gemmenicher Weg

Veröffentlicht: Dienstag, 21.12.2021 16:48

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